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Benedikt-Anliegen

„Ratzinger hat getan, was in seiner Macht stand“

1987 begann im Vatikan ein langer Weg, dem Missbrauch durch Kleriker den Kampf anzusagen. Eingeleitet und geführt hat ihn Joseph Ratzinger. Guido Horst sprach darüber mit dem Kirchenrechtler Professor Markus Graulich. Wir dokumentieren das Interview, das in der „Tagespost“ erschienen ist, im vollem Wortlaut.

Portrait Prälat Markus Graulich

Herr Prälat, seit wann ist Missbrauch eigentlich ein wichtiges Thema im Vatikan?

Aus geschichtlicher Perspektive kann man sagen, dass die Päpste sich sehr früh mit dem Thema des Missbrauchs durch Kleriker beschäftigt haben. Die alten Rechtssammlungen enthalten diesbezüglich entsprechende Normen. Berühmt geworden ist das „Liber Gomorrhianus“, das der heilige Petrus Damiani 1049 geschrieben hat und in dem er von Papst Leo IX. drastische Strafen für – wie wir heute sagen würden – Missbrauchstäter fordert. Solche Strafnormen ziehen sich dann durch die Geschichte des Kirchenrechts und gehen auch in den Codex von 1917, das kirchliche Gesetzbuch, ein.

Sie finden sich auch im gültigen Codex von 1983, dessen Strafrecht im Vorjahr erneuert worden ist. Leider wurden und werden die Strafnormen nicht immer konsequent angewandt, so dass ständige Verbesserungen erforderlich sind. Missbrauch ist als Thema des Strafrechts und als Gegenstand von Strafnormen immer präsent gewesen. Es kann aber gesagt werden, dass man Mitte der 1980er Jahre anfängt, sich intensiver damit zu beschäftigen, vor allem im Hinblick auf das Strafrecht, dessen Regelungen bald als unzureichend erkannt wurden. Da hat es in den letzten 40 Jahren viele Veränderungen und noch mehr Lernprozesse gegeben, die zum Teil sehr schmerzhaft gewesen sind.

Wie viel Schmutz gibt es in der Kirche und gerade auch unter denen, die im Priestertum Ihm [Christus] ganz zugehören sollten?

Was war daran – und für wen – so schmerzhaft?

Vor allem war für die Verantwortlichen auf der Ebene der Orts- und Weltkirche die Erkenntnis schmerzlich, dass es Missbrauch von Seiten der Priester und Ordensleute gibt, dass sie weit hinter den Ansprüchen der Nachfolge Christi zurückbleiben. Kardinal Joseph Ratzinger hat diesen Schmerz in der Meditation zusammengefasst, die er für den Kreuzweg am Karfreitag 2005 geschrieben hat: „Wie viel Schmutz gibt es in der Kirche und gerade auch unter denen, die im Priestertum Ihm [Christus] ganz zugehören sollten?“

Dann reifte mit der Zeit die Einsicht, dass die Reaktion der Bischöfe auf die Missbrauchsmeldungen unzureichend war. In seinem Brief an die Katholiken in Irland erwähnt Papst Benedikt XVI. dieses Faktum, wenn er sagt, es gab „eine unangebrachte Sorge um den Ruf der Kirche und die Vermeidung von Skandalen, die zum Versagen in der Anwendung bestehender kanonischer Strafen und im Schutz der Würde jeder Person geführt hat. Es muss dringend gehandelt werden, um diese Faktoren anzugehen, die zu so tragischen Konsequenzen im Leben der Opfer und ihrer Familien geführt und das Licht des Evangeliums dermaßen verdunkelt haben, wie es nicht einmal in Jahrhunderten der Verfolgung geschehen ist“. Solche Erkenntnisse sind schmerzlich und führen zu Veränderungen im Handeln.

An welchen konkreten Fragestellungen hat sich das Thema entzündet?

Konkreter Anlass war der Brief eines Erzbischofs aus den USA im Jahr 1987. In diesem Brief wird der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Ratzinger, angefragt, ob es eine Möglichkeit gebe, Priester, die zu Missbrauchstätern geworden sind, auch ohne einen aufwendigen kirchlichen Strafprozess aus dem Klerikerstand zu entlassen, wenn ihre Schuld, zum Beispiel in einem staatlichen Prozess, festgestellt wurde. Vor dem Hintergrund dieser Frage beginnt eine intensive Auseinandersetzung mit dem Umgang mit Missbrauchsfällen. So entstehen im Laufe der Jahre neue kirchenrechtliche Normen.

Können Sie einige dieser neuen Normen nennen? Was waren die Neuerungen?

Zunächst wurden 1994 Normen für die USA veröffentlicht, deren Geltung dann 1996 auf Irland ausgeweitet wurde. Im April 2001 werden mit dem Motu proprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ für die Weltkirche neue Normen erlassen, die 2010 und jetzt 2021 erneuert werden.

Das große Ziel war und ist, Missbrauchstaten nach kirchlichem Strafrecht zu richten und die Täter in der entsprechenden Weise zu bestrafen, um Gerechtigkeit walten zu lassen.

Als Ratzinger als Glaubenspräfekt und später als Papst in der Verantwortung stand, mit welchen einschlägigen Themen hatte er es zu tun?

Die Themen waren sehr vielfältig, sie bezogen sich grundsätzlich auf Glaube und Glaubensleben. Im Hinblick auf die Missbrauchsthematik stand zunächst die Frage an, wie mit den Missbrauchstätern konkret strafrechtlich umzugehen ist. Braucht es immer einen aufwendigen kirchlichen Strafprozess oder reicht in bestimmten Fällen ein Verfahren aus, bei dem man aufgrund der zur Verfügung stehenden Akten entscheidet, zum Beispiel wenn es schon einen staatlichen Prozess gegeben hatte? Dann gab es auch die Frage: Wer ist in der vatikanischen Kurie überhaupt für diese Fälle zuständig. Ist es die Glaubenskongregation, die Kleruskongregation oder ein anderes Dikasterium?

Eigentlich war es aus der Geschichte der Kurie und der kirchlichen Rechtsordnung klar, dass die Zuständigkeit bei der Glaubenskongregation liegt, aber das ist viele Jahre kontrovers diskutiert worden. Daneben ging es immer wieder um Einzelheiten. Schon bald, nachdem im April 2001 neue Normen für den Umgang mit Missbrauchsfällen veröffentlicht worden waren, zeigte sich, dass sie ihre Grenzen hatten. So erwirkte Kardinal Ratzinger 2002, 2003 und 2004 Ausnahmen und Sondervollmachten für die Kongregation, um effizienter eingreifen zu können. 2010 approbierte er als Papst eine Neufassung der Normen, in der alle Ausnahmeregelungen in den Text übernommen werden.

Was waren die Herausforderungen, die er zu meistern hatte?

Das große Ziel war und ist, Missbrauchstaten nach kirchlichem Strafrecht zu richten und die Täter in der entsprechenden Weise zu bestrafen, um Gerechtigkeit walten zu lassen. Dazu wurde – zunächst für die USA und Irland, später für die ganze Kirche – das Schutzalter im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von 16 auf 18 Jahre angehoben. Dann wurde die Verjährungsfrist verlängert: zunächst von fünf auf zehn, später auf 20 Jahre, die aber erst ab dem 18. Geburtstag des Opfers gezählt werden.

Als Kardinal Ratzinger feststellte, dass das in einigen Fällen nicht reicht, erwirkte er von Papst Johannes Paul II. die Erlaubnis, in bestimmten Fällen von der Verjährungsfrist zu dispensieren, um auch „Altfälle“ bearbeiten zu können. Später schuf er die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen Missbrauchstäter ohne Strafprozess, das heißt von Amts wegen aus dem Klerikerstand zu entlassen. Da er selber immer wieder feststellen musste, wie wenig das kirchliche Strafrecht angewandt wurde, gab er den Auftrag, das kirchliche Strafrecht zu erneuern. Eine Arbeit, die viele Jahre gedauert hat, aber im Vorjahr abgeschlossen werden konnte, was Papst Benedikt sehr gefreut hat.

Wie ging er die Themen an, und wie hat er sein Programm durchgesetzt?

Es war für Kardinal Ratzinger/Papst Benedikt XVI. sicher nicht einfach, sich in die Rechtsfragen einzuarbeiten, die es zu beantworten galt. Er ist im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen immer kollegial (heute würde man synodal sagen) vorgegangen. Zunächst hat er die Frage von einem Beamten der Kongregation studieren lassen, dann hat er sich von einer Gruppe externer Experten beraten lassen. Deren Vorschläge wurden in den zuständigen Gremien der Glaubenskongregation besprochen und die Ergebnisse schließlich dem Papst vorgelegt. Als er Papst war, hat er zum Studium und zur Lösung neuer Fragestellungen wichtige Anregungen gegeben.

Er hat sich der Themen, die anstanden, angenommen und sie zu seinen gemacht. Dabei führte er immer einen Beratungsprozess durch, zudem waren seine Mitarbeiter beziehungsweise die Mitglieder der Kongregation für die Glaubenslehre in die Prozesse der Entscheidung eingebunden. Wie man aus verschiedenen Äußerungen und Taten – etwa die Treffen mit Missbrauchsopfern während seiner Reisen als Papst – sehen kann, ist ihm die Frage des Missbrauchs und des kirchlichen Umgangs damit sehr nahe gegangen und er hat getan, was in seiner Macht stand.

Kardinals - Konsistorium am 21. Oktober 2003 auf dem Petersplatz in Rom. Kardinal Joseph Ratzinger

Ein Beispiel bitte.

Ein Beispiel dafür ist die Tatsache, dass er – gegen viel Widerstand im Vatikan – im April 2005 den Kirchenanwalt der Glaubenskongregation, Charles Scicluna, nach New York, Mexiko Stadt und Madrid schickte, um die Opfer des Gründers der Legionäre Christi, Marcial Maciel Degollado, zu befragen und ihrer Anzeige nachzugehen. Die Wahrheit sollte ans Licht kommen, was dann auch der Fall war.

Welche Auswirkungen hatten die Maßnahmen?

Durch die neuen Normen, die unter der Federführung von Kardinal Ratzinger geschaffen, durch seine Intervention immer weiter verbessert und später von ihm in einer Neufassung veröffentlicht wurden, ist es gelungen, die Strafverfolgung von Missbrauchstätern zu erleichtern und damit wirksamer vorzugehen. Es gibt Listen von Priestern, die von Papst Benedikt XVI. wegen ihrer Vergehen aus dem Klerikerstand entlassen wurden.

Seine Initiativen hatten auch Einfluss auf die Erneuerung des allgemeinen kirchlichen Strafrechts. Wer sich ohne Vorurteile und Vorverurteilungen mit dem Wirken von Kardinal Ratzinger/Benedikt XVI. in dieser Frage auseinandersetzt, kommt zweifellos zu dem Schluss, dass nicht nur ein großes persönliches Engagement seinerseits bestand, sondern auch ein Lernprozess, der, geprägt vom Mitgefühl für die Opfer, eine ganz neue Sensibilität im Umgang mit dem Missbrauch geschaffen hat. Auch wenn noch manches zu tun ist, wurde bereits viel geschafft.

Woran kann man sehen, dass Benedikt XVI. die Weichen neu stellte?

Die sichtbarste Frucht dieser Weichenstellung sind die Normen zum Umgang mit den Missbrauchstaten. So kam es zur schrittweisen Erweiterung der Straftaten, die in diesen Bereich fallen, und schließlich zur Erneuerung des kirchlichen Strafrechts. Der Ausgangspunkt der Neuausrichtungen war einerseits die Tatsache, dass die Normen nicht ausreichten – oder nicht klar genug formuliert waren – und andererseits, dass die Bischöfe vor Ort zum Teil mit der Behandlung der Fälle überfordert waren. Die Kompetenz für diese Fälle der Glaubenskongregation zuzusprechen, in deren Auftrag die Gerichte vor Ort tätig werden, ist sicher der wichtigste Schritt gewesen.

Markus Graulich ist Untersekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte.


Als Hintergrundinformation zum Kampf von Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. gegen sexuellen Missbrauch in der Kirche finden Sie hier ein Dossier der überregionalen katholischen Zeitung „Die Tagespost“ sowie Links zu wichtigen Texten.

Die aktuelle Berichterstattung der Zeitung „Die Tagespost“ können Sie hier verfolgen:
 www.die-tagespost.de 

Papst Benedikt XVI. sitzt am Schreibtisch, vor ihm ein großes Buch und er schreibt etwas.

Der Brief von Papst Benedikt XVI. an die Katholiken in Irland: 

Papst Benedikt XVI. gibt eine Pressekonferenz an Bord eines Flugzeuges.

Gespräch mit Journalisten beim Flug nach Großbritannien:

Wissenswertes zur entscheidende Rolle von Joseph Kardinal Ratzinger bei der Revision der kirchlichen Strafrechtsordnung bietet ein Beitrag von Juan Ignacio Arrieta, der 2010 im L'Osservatore Romano veröffentlich wurde.

Den Artikel finden Sie hier: 

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